Glückwunsch, Sie haben gewonnen!
Ein offener Brief an Ebay von einem langjährigen Mitglied und vorgeblichen Anmeldungsbetrüger

 

Sehr geehrte Ebay-Mitarbeiter,

bis vorige Woche hielt ich mich für einen unbescholtenen Bürger und, auch das, für ein unbescholtenes Ebay-Mitglied [1]. Ich ging gerade in mein neuntes Mitgliedsjahr, in welchem ich ein paar Blech-Orden aus einer Hinterlassenschaft (von denen keiner einen zweistelligen Betrag erreicht) und beim Aufräumen als entbehrlich erkannte Gegenstände (einen Scanner, Bücher, Programmhefte ...) loszuwerden gedachte. Inzwischen bin ich aus der vielbeschworenen Ebay-Gemeinschaft ausgeschlossen, und zwar wegen "falscher Kontaktdaten" [2]. Das stimmt zwar nicht, wie auch einiges andere nicht stimmt, was mir im Verlaufe dieser Woche von Ebay vorgeworfen wurde, aber ändert nichts an der Entscheidung, dass ich alle Mitgliedsrechte los bin (aber natürlich nicht die Pflicht, nach dieser Demütigung auch noch zu zahlen). Auch gegenüber den Interessenten und Bietern einiger laufender Auktionen stehe ich jetzt als Betrüger da.

Worin besteht mein vorgeblicher Anmeldebetrug? In falschen Angaben schon erst einmal nicht. Ich bin Ebay-Mitglied seit 1. April 1999. Alle bei der Anmeldung abgefragten Angaben [3] habe ich gemacht. Alle Angaben sind zutreffend. Ich habe die Anmeldebestätigung [4] aus meinem E-Mail-Archiv gefischt, und bis auf die E-Mail-Adresse (deren Änderung ich Ebay natürlich zum Änderungszeitpunkt mitgeteilt habe) stimmen diese Angeben bis auf den heutigen Tag. Eins räume ich aber ein: Meinen Vornamen habe ich abgekürzt, und zwar genau so, wie das meiner üblicherweise amtlich (auf dem Ausweis) und im Geschäftsverkehr benutzten Unterschrift entspricht. Darauf, dass so eine Abkürzung unzulässig sei, wurde weder damals bei der Anmeldung hingewiesen, noch habe ich in den mehr als acht Jahren meiner Mitgliedschaft auch nur den geringsten Hinweis dazu bekommen, weder von Handelspartnern noch von Ebay. E-Mails mit Handelspartnern habe ich natürlich häufig mit dem Vornamen unterschrieben; mein Konto, mit welchem ich Ebay-Gebühren überweise, lautet auf meinen Vor- und Zunamen; ich stehe auch mit Vor- und Zunamen im Telefonbuch - also irgendein arglistiger Vorsatz oder Hintergedanke kann hier getrost ausgeschlossen werden. Und falsche Kontaktdaten sind das dadurch mit Sicherheit ebenfalls nicht - ich bin ich; ich wohne, wo ich wohne; und die Post kommt an.

Nun, nach mehr als acht Jahren, und zwar am 11. April 2007, wird mein unvollständig angegebener Vorname aufgedeckt und beanstandet [5]. Rein zufällig ging diese E-Mail genau eine Minute nach jener E-Mail raus, in der mein Widerspruch zu einer unberechtigten Artikellöschung (dazu weiter unten) bearbeitet wurde [6]. Und ich wurde nicht einfach aufgefordert, meinen vollständigen Vornamen nachzutragen, sondern ich sollte die Kopie der Vorder- und Rückseite meines Personalausweises vorlegen. Mit einer Zwei-Tage-Frist, nachdem das acht Jahre lang kein Problem war und ohne jede Spur eines begründeten Verdachtes wirklich falscher Angaben. Ja, natürlich mit Sperrrungsdrohung. Mal Hand aufs Herz, liebe Ebay-Mitglieder, wenn Sie sich bitte mal in die andere Seite hineinversetzen könnten, würden Sie da nicht auch wenigstens ein ganz kleines bisschen an Schikane denken?

Zwar überrascht über das Ausmaß Ihres Misstrauens ohne jeden Anlass (denn natürlich war die zeitliche Nähe zu meinem Widerspruch zu unberechtigten Löschung von Artikeln rein zufällig), habe ich doch eine sachdienliche Antwort [7] gegeben. Ich nannte Ihnen meinen kompletten Vor- und Zunamen und, für den Fall, dass mir kein Glauben geschenkt wird, den Vorschlag: "Sie können die Korrektheit des Namens und der Anschrift in einem passenden Telefonbuch Ihrer Wahl verifizieren." Dass mir tatsächlich nicht geglaubt wird, halte ich im Übrigen ohnehin für vorgeschoben, denn jede Überweisung von Ebay-Gebühren erfolgte von einem Konto, das meinen vollständigen Namen trägt - seit über acht Jahren das gleiche Konto. Diese Überprüfung ließe sich, wenn man nur wollte, mühelos vornehmen und verstößt auch nicht gegen den Datenschutz - mit einer Überweisung erklärte ich mich natürlich konkludent damit einverstanden, dass der Zahlungsempfänger die Daten, die unvermeidlich zu dieser Überweisung gehören, auch lesen darf.

Es kam so, wie Sie es offenbar wollten: Ihr Misstrauen gegenüber der Richtigkeit meiner Angabe war ungebrochen. Am 14. April [8] forderten Sie mich erneut zur Zusendung der angeforderten Unterlagen auf. Nun ist es ja so, dass ein Personalausweis eine ganze Menge Informationen enthält, die man nicht jedermann geben möchte und muss, auch Ebay nicht. Was geht es Ebay an, ob ich eine Brille trage oder einen Bart, wo ich geboren bin, welche Ausweisnummer ich habe, wie groß ich bin und wie meine Augenfarbe lautet? Diese Bedenken trug ich Ebay in einer Antwort-E-Mail [9] vom gleichen Tag vor. Zugleich bat ich um eine Begründung für die Ungleichbehandlung meiner Person, da mir solch ein Vorgehen gegen Mitglieder, gegen die nichts vorliegt (jedenfalls nichts, was über Ihr bloßes Misstrauen gegenüber der Richtigkeit einer Angabe hinausgeht), ungewöhnlich und unangemessen erscheint.

Am 16. April erhalte ich eine Antwort [10]. Hier wird versichert, dass die genommene Stichprobe zu Anmeldedaten nichts mit meinem Einspruch gegen gelöschte Artikel zu tun hat. Für die verlangte Ausweiskopie berufen Sie sich auf Ihre AGB (§ 3 Pkt 1, Option zur Prüfung der Anmeldedaten). Hinsichtlich meiner datenschutzrechtlichen Bedenken räumen Sie mir ein, nicht benötigte Teile zu schwärzen. Das habe ich daraufhin getan und die Kopie als PDF-Datei (398 KB) an Sie geschickt [11].

Am Vormittag des 18. April 2007 wurde ich von Ebay-Handel ausgeschlossen und alle noch laufenden Auktionen gecancelt [2]. Diesem Ausschluss habe ich widersprochen und auf die übersandte Ausweiskopie hingewiesen [12]. In der Antwort [13] lassen Sie mich wissen, dass E-Mails mit Anhängen nicht durch Ihren Firewall gelangen. Zugegeben: Das habe ich nicht bedacht (zumal ja PDF-Dateien viren-unverdächtig sind) und in Ihrer ersten E-Mail überlesen (leider sind Ebay-E-Mails oft genug Textwüsten, in denen man die eigentlich relevante Information mühsam suchen muss). Zudem stand dieser Hinweis nur in der ersten Aufforderung, nicht in der zweiten und nicht in der geführten Korrespondenz. Da war stets nur noch davon die rede, dass die Unterlagen benötigt werden. Da ich auch meine sonstige Kommunikation mit Ihnen per E-Mail führe, kam mir einfach nicht in den Sinn, dass dies nicht auch hier möglich sein sollte.

Um meinen Zugang wieder freischalten zu können, wurden die Hürden aber nun gleich noch einmal heraufgesetzt. Die Kopie muss mit der Schneckenpost (kein Vorwurf an die DPAG, sondern eine relative Einordnung gegenüber E-Mail und Fax) geschickt werden und muss zudem eine beglaubigte (!) Kopie sein. Liebe Ebayer, hier endet die Spirale, mit der ich mich von Ihnen mit gewagten Vorwürfen überziehen und in die Betrügerecke stellen lasse. Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen, und der Anlass Ihrer Beschwerde, mein abgekürzter Vorname, wäre in wenigen Augenblicken ausgeräumt und das - wenn denn ausgerechnet bei mir so viel Misstrauen da ist - auch überprüft, wenn Sie das nur das gewollt hätten (und sei es durch einen Blick auf meine seit acht Jahren bei Ihnen eingehenden Überweisungen). Sie haben es vorgezogen, das nicht zu tun, sondern mir Zeit zu rauben und am Ende auch Wege und Kosten aufzubürden für eine Information, die vor aller Welt offen daliegt (zB Telefonbuch - dort unbürokratisch nachzusehen habe ich Sie ausdrücklich ermächtigt). 

Außer dem ungerechtfertigten Vorwurf, bei der Anmeldung falsche Kontaktdaten eingegeben zu haben (alle gemachten Angeben sind richtig), haben sie mich im Verlaufe dieser Tage mit weiteren Vorhaltungen unter Druck gesetzt. Ich nenne dabei:

  • den mit Angebotslöschung verbundenen Vorwurf, in meinen Angeboten verbotenen Links zu verwenden.
    Seitdem ich 2005 einmal aus Unkenntnis in einer Beschreibung für weitere Informationen auf eine Anbieterseite verweisen habe und Sie mich daraufhin verwarnt haben, habe ich genau darauf geachtet, nur zulässige Links zu verwenden. Der in den neun (!) von Ihnen ersatzlos und unwiederherstellbar gelöschten Auktionen beanstandete Link ging auf die Ebay-Subdomäne http://buecher.search.ebay.de/ und war damit nicht nur zulässig, sondern sogar in Ihrem Sinne geschäftsfördernd. Versetzen Sie sich einfach in meine Lage - Sie hätten diese vollkommen absurde Streichung auch nicht unwidersprochen hingenommen, wetten? Sie mussten Ihren Fehler einräumen (ohne dass ich hinsichtlich der gelöschten Angebote etwas davon hatte). der entstehende Eindruck ist aber nun der, dass Sie es darauf angelegt haben, zugleich mir einen Fehler anzuhängen und Ärger zu machen.

  • den mit Angebotslöschung verbundenen Vorwurf, ich würde Keyword-Spamming betreiben.
    Alle von mir in der Artikelbeschreibung gemachten Angeben dienen dazu, den Artikel zu beschreiben und interessierten Parteien zugänglich zu machen. Beispiel einer von Ihnen beanstandeten Stichwortsammlung mit sage und schriebe fünf Begriffen: "Stichworte: Sports Acrobatics, Turnen, DSAB, DTV, FIG" in der Beschreibung einer Broschüre über Sportakrobatik. Die drei Abkürzungen stehen für die nationalen und internationalen Verbände, die Sportakrobatik organisieren und die Gegenstand des Heftes sind. Sinnvolle Kommunikation mit Ihren Textbausteinen war leider nicht möglich.

  • den (wenn auch vorsorglichen) Verdacht, ich würde Ebay-Mitglieder kontaktieren, um mit Ihnen an  Ebay vorbei Geschäfte zu machen ("Sicherheitshinweis: Frage an den Verkäufer oder Mit Mitglied Kontakt aufnehmen")
    Ich habe nichts dergleichen getan. Mag sein, dass Sie solche Sicherheitshinweise standardmäßg verschicken. Dass aber nach meinem Einspruch auf Ihre exzessive wie grundlose Löschaktion binnen weniger Tage gleich batzenweise sowas kommt: "Zufällige" Stichprobe findet nach acht Jahren plötzlich den nicht ausgeschrieben Vornamen, Misstrauen und Auflagen statt Vertrauen gegenüber meiner Angabe, Vorwurf des Keyword-Spammings und dann dieser Sicherheitshinweis - diese Häufung ist schon sehr ungewöhnlich und in Summe mehr, als ich in den acht Jahren zusammen erlebt habe, da darf man schon mal stutzig werden.

Zudem hat Ebay gegenüber den Interessenten und Bietern der kurz vor der Zugangssperrung noch laufenden Auktionen sowie der noch nicht vollständig abgewickelten beendeten Auktionen eine Rufschädigung meiner Person ausgelöst. Die beendet gewesenen Auktionen werde ich dessen ungeachtet mit der gleichen Sorgfalt und Fairness abwickeln, mit der ich die mehr als 400 Käufe und Verkäufen in den acht Jahren zuvor behandelt habe. Ich werde nach Zahlungseingang die Ware in bestmöglichem Zustand und zügig versenden, bitte aber zugleich um Verständnis, dass mir die Abgabe einer Bewertung leider verwehrt ist.

Den mir - mit welchem Hintergrund auch immer - aufgebürdeten Kampf um meinen Ebay-Account gebe ich auf. Selbst wenn meine ahnungslose Fahrlässigkeit, 1999 meinen Vornamen nicht ausgeschrieben zu haben, einer Korrektur bedurft hätte (die nie von mir verweigert worden wäre), kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie - und das aus Kalkül - mit Kanonen auf Spatzen schießen (dem Gegenstand gegenüber unangemessene Mittel bei ebenso unangemessener Fristsetzung). Da sind Spatzen eben gut beraten, aus der Schusslinie zu fliegen. Glückwunsch, Sie haben gewonnen! Sie sind mich los.

Vielleicht hätten Sie Ihre Mühe mit mir aber lieber darauf verwendet, ein paar wirkliche Gauner mehr dingfest zu machen. Ich war meinen Handelspartnern immer ein fairer Gegenüber. Aber das nur am Rande, Sie werden schon wissen, was Sie tun und warum. Ich weiß es nicht. Jetzt will ich es jetzt auch nicht mehr wissen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Opatz [14]

Stedten, a. d. Ilm, den 18. April 2007

Hinweise zu den Fußnoten:

Wenn Sie im Text links auf eine Fußnote klicken, springt Ihr Browser auf die entsprechende Fußnote rechts. Bit dem Zurück-Button (oder der zugehörigen Mausgeste) kommen sie wieder an die Stelle des Textes, von der sie kamen. Alle mit Message-ID zitierten E-Mails liegen beim Verfasser vor.

[1]
Mein Ebay-Profil kann hier eingesehen werden

[2]
E-Mail von Ebay an mich vom 18 Apr 2007, 9.40 Uhr, Message-ID <157157726.1176882054549.JavaMail.SYSTEM@sj-wbescs007>

[3]
Das waren damals die folgenden: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Straße, Land, PLZ, Ort, Mitgliedsname und Anerkennung  der Nutzungsbedingungen

[4]
Anmeldebestätigungs-E-Mail von Ebay, Message-ID <517951450.956940054182.JavaMail.alando@kartak.is-kunden.de> (Weiterleitung)

[5]
E-Mail von Ebay an mich vom 11 Apr 2007, 6.32 Uhr, Message-ID <auto-000197801078@smf-klm-02.corp.Ebay.com>

[6]
E-Mail von Ebay an mich vom 11 Apr 2007, 6:31 Uhr, Message-ID <auto-000197801012@smf-klm-02.corp.Ebay.com>

[7]
E-Mail an Ebay von mir vom 12 Apr 2007 (über das System von Ebay verschickt, Betreff: IV%ORC006 - Ihr Mitgliedskonto "ilmi03" (KMM24871808V65637L0KM))

[8]
E-Mail von Ebay an mich vom 14 Apr 2007, 10.44 Uhr, Message-ID <auto-000198412466@smf-klm-02.corp.Ebay.com>

[9]
E-Mail von mir an Ebay vom 14 Apr 2007, 12.50 Uhr, Message-ID <1341614343.20070414125040@onlinehome.de>

[10]
E-Mail von Ebay an mich vom 16 Apr 2007, 12.38 Uhr, Message-ID <auto-000198720146@smf-klm-02.corp.Ebay.com>

[11]
E-Mail von mir an Ebay vom 16. Apr 2007, 14.04 Uhr, Message-ID <15410726753.20070416140752@onlinehome.de>

[12]
E-Mail von mir an Ebay vom 18 Apr 2007, 9.50 Uhr, Message-ID <200704180750.l3I7oWEt032477@mx21.sjc.Ebay.com>

[13] E-Mail von Ebay an mich vom 18 Apr 2007, 10:05 Uhr, Message ID <auto-000199121976@smf-klm-02.corp.Ebay.com>

[14]
Nochmal zum Mitmeißeln:
M a t t h i a s   O p a t z

 

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Matthias Opatz
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